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Registrierung bei BDO bei der Einfuhr aus China (Leitfaden 2024)

Datum der Aktualisierung:
15 Mai 2024
-
Datum der Veröffentlichung:
06 Mrz 2024
Lesezeit: 6 Minuten

Das Inhaltsverzeichnis:

In der dynamischen Wirtschaft von heute suchen Unternehmen jeder Größe ständig nach Möglichkeiten, ihr Geschäft auszubauen und ihre Gewinne zu steigern. Einfuhren aus China bietet einen attraktiven Zugang zu einer breiten Palette von Produkten. Die dortigen niedrigeren Produktionskosten führen zu wettbewerbsfähigeren Preisen, was für viele Unternehmen große Chancen eröffnet. Obwohl die Vorteile des Imports aus China unbestreitbar sind, ist es für Unternehmen wichtig, die erforderlichen Vorschriften und Verfahren genau zu kennen und einzuhalten. Einer dieser wichtigen Schritte ist die Registrierung bei der BDO. Das Register befasst sich mit der Abfallwirtschaft, und die Registrierung in diesem System ist für alle Importeure obligatorisch. 

Was ist BDO?

BDO steht für Abfalldatenbank. Alle Importeure, die verpackte Produkte, Verpackungen, Batterien und Akkumulatoren, elektronische und elektrische Geräte, Fahrzeuge, Reifen, Öle und Schmierstoffe nach Polen einführen, müssen sich in dem System registrieren lassen. 

Das System zielt darauf ab, dem Staat mehr Kontrolle über die in das Land gelangenden Abfälle zu verschaffen. 

Wer ist von der BDO-Registrierungspflicht betroffen? 

Die Pflicht zur Registrierung bei BDO gilt für Unternehmen, die: 

  • Unternehmen, die vermarkten verpackte Produkte, Verpackungen, Batterien und Akkumulatoren, elektronische und elektrische Geräte, Schmiermittel, Öle, Fahrzeuge, Reifen
  • Unternehmen, die Abfälle erzeugen und verwalten
  • Unternehmen, einschließlich Importeure/Hersteller, die Verpackungen kaufen
  • Einzelhändler oder Großhändler, die Plastiktüten anbieten 

Um herauszufinden, ob Sie verpflichtet sind, sich bei BDO zu registrieren, füllen Sie den unten stehenden Fragebogen aus und überprüfen Sie ihn: -> https://bdo.mos.gov.pl/ankieta/

Wie kann ich mich bei BDO anmelden?

  1. Der erste Schritt zur Eintragung in das BDO-Register ist die Zahlung der Jahresgebühr an das Marschallamt. Die Gebühr muss bis Ende Februar eines jeden Jahres entrichtet werden.

    Der Tarif für: 

Kleinstunternehmern - 100,00 PLN,

Unternehmer, die keine Kleinstunternehmer sind - 300,00 PLN.

( Ein Kleinstunternehmer ist ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 2 MILLIONEN EUR netto ) 

Bitte geben Sie im Titel der Überweisung an:

  • Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer des Zahlungspflichtigen
  • Jahresgebühr für 2024

Beispiel: Union Cargo, Madalińskiego 09-191 Nowy Sącz, NIP: 5313546481, Jahresgebühr für 2024 

Unter dem untenstehenden Link finden Sie die Daten der Marschallämter in der jeweiligen Provinz: 

Offizielle Websites

Sie müssen dann die Kontonummer für die Zahlung auf der Website der betreffenden Behörde finden. Geben Sie dazu am besten BDO in die Suchmaschine auf der Website ein. 

2. Sie müssen sich im System anmelden: https://rejestr-bdo.mos.gov.pl/

Dort erstellen wir ein neues Konto und bestätigen unsere Identität mit einem vertrauenswürdigen Profil oder einer E-ID. Anschließend erstellen wir einen neuen Antrag. Eine Anleitung dazu finden Sie unter dem unten stehenden Link: 

Link

(3) Dem ausgefüllten Antrag ist eine Quittung über die an das Amt entrichtete Gebühr beizufügen. 

4. Wenn der Antrag fehlerfrei ist, erhalten wir innerhalb von 30 Tagen Informationen über die Eintragung. Wenn es einen Fehler gibt, kontaktiert uns das Büro innerhalb von 7 Tagen, um ihn zu korrigieren. 

BDO-Nummer

Die BDO-Nummer hat neun Ziffern und wird individuell vergeben, nachdem das Amt einen Eintrag in das Register vorgenommen hat. Sie sollte auf geschäftsbezogenen Dokumenten wie Handelsrechnungen, Verträgen und Quittungen angegeben werden. 

Was sind die Sanktionen, wenn kein BDO-Eintrag vorliegt?

  • Strafe für die fehlende Eintragung in das BDO-Register - von 5000 PLN bis 1 Million PLN. 
  • Strafe für das Fehlen der BDO-Nummer auf den vom Unternehmen ausgestellten Dokumenten (Rechnungen, Verträge, Quittungen) - von 5000 PLN bis 1 Million PLN 

Wie führe ich Aufzeichnungen in BDO? Was muss ich als nächstes tun? 

Sobald der Importeur bei BDO registriert ist, muss er eine Reihe weiterer BDO-relevanter Punkte beachten: 

  • Das Wichtigste ist BDO Aktenführung. Die Aufzeichnungen werden in einem elektronischen System geführt, und wir sind verpflichtet, das Gewicht der Verpackungen und der von uns in Verkehr gebrachten Produkte zu erfassen. Die Aufzeichnungen werden auf monatlicher Basis geführt. 
  • Ein jährlicher Bericht über das Abfallaufkommen muss einmal im Jahr bis zum 15. März vorgelegt werden. 
  • Produktgebühr - Ebenfalls bis zum 15. März muss für jede in Verkehr gebrachte Verpackung oder jedes in Verkehr gebrachte Produkt eine Produktgebühr entrichtet werden. 

Die genaue Preisliste finden Sie unter dem unten stehenden Link - der Betrag hängt vom Material der Ausführung ab

Link zu den Produktkosten

  • Gebühr für Aufklärungskampagnen - werden einmal jährlich bis Ende Dezember entrichtet und belaufen sich auf 2 % netto des Wertes der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Die Gebühr wird auf das Konto des Marschallamtes überwiesen. 

Es ist auch möglich, dass ein Unternehmen eine solche Aufklärungskampagne selbst durchführt, indem es nicht weniger als 2 % des Nettowerts pro eingeführter Packung bereitstellt. Das kann durch Plakate, Videos usw. geschehen. 

  • BDO Jahresgebühr - 100 oder 300 PLN - wie zu Beginn für die Eintragung in BDO auf dieselbe Kontonummer bezahlt. (siehe oben für Informationen darüber, wer welche Gebühren zahlt) 

Wer muss keine BDO-Aufzeichnungen führen? 

Einige Unternehmen können von den BDO-Aufzeichnungen befreit werden. Ich muss jedoch kleinere Mengen vermarkten als: 

  • Glasverpackungen → bis zu 500 kg pro Jahr
  • Papierverpackungen → bis zu 500 kg pro Jahr
  • Verpackungen aus mehreren Materialien → bis zu 500 kg pro Jahr
  • Holzverpackungen → bis zu 1000 kg pro Jahr
  • Textilverpackungen → bis zu 500 kg pro Jahr 
  • Kunststoffverpackungen → bis zu 500 kg pro Jahr

Vermeidung von Produktgebühren

Es ist möglich, die Produktgebühr zu vermeiden, wenn Sie das Jahresgewicht der Verpackung wie oben beschrieben nicht überschreiten oder einen Vertrag mit einer Organisation abschließen, die das Recycling übernimmt. 

Organisationen, die sich damit befassen, tun dies auf Honorarbasis, was aber oft vorteilhafter ist als die Zahlung einer Produktgebühr. Daher sollte die Möglichkeit einer solchen Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden. 

BDO bei der Einfuhr 

BDO für Autoimporte

Diejenigen, die Autos nach Polen importieren, werden zu Importeuren von Batterien, Akkumulatoren, Ölen, Schmiermitteln und Reifen.

Anforderungen: 

  • Registrierung im BDO-System
  • Zahlung des Jahresbeitrags in Höhe von 100 oder 300 PLN (Informationen darüber, wer welchen Betrag zahlen muss, siehe oben) 
  • Unterzeichnung des Vertrags mit mind. 3 Demontagestationen oder 1 Demontagestation und 2 Fahrzeugsammelstationen.
  • Unterzeichnung eines Vertrags mit einer Einrichtung, die sich mit der Entsorgung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren befasst. 

Bdo für die Einfuhr von Batterien und Akkumulatoren

Wenn Batterien und Akkus nach Polen eingeführt werden, ist der Händler verpflichtet, Folgendes zu tun: 

  • Registrierung im BDO-System
  • Zahlung des Jahresbeitrags in Höhe von 100 oder 300 PLN (Informationen darüber, wer welchen Betrag zahlen muss, siehe oben) 
  • Monatliche Führung von Aufzeichnungen im BDO-System
  • Vorlage eines Abfallberichts einmal im Jahr bis zum 15. März
  • Zahlung einer Produktgebühr für jede in Verkehr gebrachte Batterie oder jeden in Verkehr gebrachten Akkumulator. Nach dem Tarif wie im untenstehenden Link: 

Link zu den Produktkosten

Es ist möglich, die Produktgebühr zu vermeiden, indem man einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließt, das sich mit der Behandlung und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren befasst. 

  • Bereitstellung von 2% aus dem Wert der vermarkteten Verpackungen für eine Umwelt- und Recycling-Aufklärungskampagne. 

Bdo über die Einfuhr von elektronischen und elektrischen Geräten

Wenn wir elektronische oder elektrische Geräte vermarkten, müssen wir die folgenden Dinge tun: 

  • Registrierung im BDO-System
  • Zahlung des Jahresbeitrags in Höhe von 100 oder 300 PLN (Informationen darüber, wer welchen Betrag zahlen muss, siehe oben) 
  • Monatliche Führung von Aufzeichnungen im BDO-System
  • Vorlage eines Abfallberichts einmal im Jahr bis zum 15. März
  • Zahlung einer Produktgebühr für jede in Verkehr gebrachte Batterie oder jeden in ein Produkt eingebauten Akkumulator. Gemäß dem Tarif wie im untenstehenden Link: 

Link zu den Produktkosten

Es ist möglich, die Produktgebühr zu vermeiden, indem man einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließt, das sich mit der Behandlung und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren befasst. 

  • Bereitstellung von 2% aus dem Wert der vermarkteten Verpackungen für eine Umwelt- und Recycling-Aufklärungskampagne.

BDO für die Einfuhr von Reifen und Ölen 

Bei der Einfuhr von Reifen und Ölen ist der Gewerbetreibende verpflichtet:

  • Registrierung im BDO-System
  • Zahlung des Jahresbeitrags in Höhe von 100 oder 300 PLN (Informationen darüber, wer welchen Betrag zahlen muss, siehe oben) 
  • Monatliche Führung von Aufzeichnungen im BDO-System
  • Vorlage eines Abfallberichts einmal im Jahr bis zum 15. März
  • Zahlung einer Produktgebühr für jedes in den Verkehr gebrachte Kilogramm Reifen oder Öl. Nach dem Tarif wie im untenstehenden Link: 

Link zu den Produktabgaben

Es ist möglich, die Produktgebühr zu vermeiden, indem man einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließt, das sich mit der Behandlung und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren befasst. 

  • Bereitstellung von 2% aus dem Wert der vermarkteten Verpackungen für eine Umwelt- und Recycling-Aufklärungskampagne.
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