Bei der Einfuhr aus China muss jede Ware eine Zollabfertigung durchlaufen, um freigegeben zu werden. Es ist ratsam, die Dokumente im Voraus auszufüllen, damit die Zollbehörde bei der Abfertigung der Waren über alle Dokumente verfügt, die sie für die Übermittlung an die Zollstelle benötigt. Dies trägt dazu bei, den Prozess erheblich zu beschleunigen, denn oft kann ein fehlendes Dokument dazu führen, dass die Waren aufgrund einer verlängerten Zollabfertigung zusätzliche Kosten in Form von Lagerkosten verursachen. In der Regel haben wir nach dem Eintreffen der Waren ein paar Tage Zeit, um die Waren zu übernehmen. Danach können zusätzliche Kosten anfallen.
Bei der Einfuhr aus China ist es wichtig zu wissen, welche Dokumente für die Einfuhr benötigt werden.
Die beiden grundlegenden Dokumente, die bei der Einfuhr von Waren aus China benötigt werden, sind Packliste und Handelsrechnung. Diese beiden Dokumente sollten vom Verkäufer in China ausgestellt werden. Die Handelsrechnung sollte die Daten des Verkäufers und des Käufers enthalten und alle Warenposten sowie den Preis ausweisen. Ein Beispiel dafür, wie eine Handelsrechnung des Versenders aussehen könnte, finden Sie unter dem nebenstehenden Link oder in der Abbildung unten: (Muster einer Handelsrechnung)
Was eine Handelsrechnung enthalten sollte:
- Angaben zum Verkäufer in China, einschließlich Adresse (Firmenname, Anschrift, Telefon)
- Angaben zum Käufer (Firmenname, Adresse, Telefon)
- Datum der Ausstellung der Rechnung und Rechnungsnummer
- Kommerzielle Regel INCOTERMS z.B. EXW Shenzhen
- Preis pro Einheit
- Bestimmung der Warenmenge (z. B. Stück)
- Zusammenfassung des Wertes von Waren in einer bestimmten Währung
- Unterschrift und Stempel des Unternehmens, das uns die Waren verkauft hat.
- Informationen über den Ursprung der Waren ( Zusatz: Ursprungsland: CHINA )
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Wenn wir eine Rechnung von unserem chinesischen Spediteur erhalten, lohnt es sich immer, die oben genannten Informationen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass nichts fehlt.
Bei einer Packliste muss die genaue Menge der Waren in Einheiten angegeben werden, wie viel Platz sie einnehmen und wie sie verpackt sind. Nebenstehend finden Sie eine Musterpackliste. (Modell-Packliste)
Was die Packliste enthalten sollte:
- Angaben zum Käufer wie auf der Rechnung
- Verkäuferangaben wie auf der Rechnung
- Frachtgewicht (netto und brutto) (mit und ohne Verpackung)
- Netto- und Brutto-Gesamtgewicht der Sendung
- Volumen in VBM von bestimmten Artikeln
- Volumen in CBM Gesamtbelastung
- Ausstellungsdatum und Packlistennummer
- Artikel mit Informationen darüber, welche Waren in der Ladung sind und wie viele Stücke
- INCOTERMS-Lieferbedingungen, z. B. EXW Shenzhen
Für nichtelektronische und Standardprodukte sind lediglich eine Packliste und eine Handelsrechnung erforderlich. Es ist jedoch immer ratsam, sich zu erkundigen, ob für ein bestimmtes Produkt weitere spezielle Dokumente erforderlich sind. Es gibt so viele Produkte unterschiedlicher Kategorien, dass es schwierig ist, festzustellen, ob für ein bestimmtes Produkt besondere Bescheinigungen erforderlich sind.
Bei elektronischen Produkten werden bereits eine Konformitätserklärung und eine CE-Bescheinigung für das Produkt verlangt. Es ist immer ratsam, sich vor der Einfuhr von Waren zu erkundigen, ob der Versender über ein solches Dokument verfügt. Bei elektronischen Produkten muss auch die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht sein. Auch die Angaben des Importeurs müssen unbedingt auf dem Produkt angebracht sein.
Für Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, muss ein Antrag bei den Gesundheitsbehörden gestellt werden, dessen Kosten sich auf ca. 200 PLN. Darüber hinaus benötigt die Behörde ein entsprechendes Dokument des Versenders, dass die Waren für den Kontakt mit Lebensmitteln unbedenklich sind.
Es sei darauf hingewiesen, dass für einige spezifische Produkte weitere Dokumente erforderlich sein können, die hier nicht aufgeführt sind. Bevor Sie eine bestimmte Ware einführen, sollten Sie immer prüfen, ob für die Abfertigung spezielle Dokumente erforderlich sind. Wenn Sie diese Informationen nicht im Internet finden können, sollten Sie sich an folgende Stellen wenden Zollagenturder vielleicht die Antwort auf unsere Frage kennt. Es kann jedoch vorkommen, dass selbst ein Zollbeamter nicht weiß, welche Dokumente für ein bestimmtes Produkt erforderlich sind. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an den Zoll wenden und dort um Hilfe bitten.
Für neue Importeure ist es wichtig, vor der Einfuhr von Waren eine EORI-Nummer zu erhalten. Jedes Unternehmen, das Waren einführen und auf den Markt bringen möchte, ist verpflichtet, eine solche Nummer zu erhalten. Ohne diese Nummer können Sie nicht mit dem Zoll verhandeln.
Wir können auf der Plattform einen Antrag auf eine EORI-Nummer stellen: PUESC stellen und von der Steuerverwaltungskammer in Poznań akzeptiert werden.
Für die Bewerbung benötigen wir:
→ eingerichtetes Konto auf der PUESC-Plattform
→ Elektronische Unterschrift
Nach Erhalt des Einlieferungsbelegs EORI-Nummer seine Form ist:
DE - von Land + TIN des Unternehmens + 5 Nullen
PL123456321800000 -> So sieht das fertige Produkt aus EORI-Nummer