Bevor wir Waren aus China importieren, müssen wir besonders auf die ordnungsgemäße Buchführung der importierten Waren achten, damit alles in Übereinstimmung mit dem polnischen Recht erfolgt. Wir werden verpflichtet sein, die Mehrwertsteuer und den Zoll auf die importierten Waren zu zahlen. Die Mehrwertsteuer beläuft sich in praktisch allen Fällen auf 23%, während die Zollgebühren von den eingeführten Waren abhängen und in der Regel einige % auf den Warenwert ausmachen. Die Zahlungen erfolgen direkt an Zollagenturdie die Zollabfertigung durchführt, oder direkt an die Zollstelle. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Wert der Waren zuzüglich des Zolls für die Waren berechnet. Alle Beträge werden von der Zollstelle berechnet, die die Zollanmeldung für uns erstellt.
Erforderliche Dokumente für die Buchung von Waren:
- Handelsrechnung Import von einem Händler in China
- SAD oder PZC (Certified Customs Declaration) Abfertigungsdokument --> Sie erhalten dieses Dokument nach Zollabfertigung
Diese Dokumente müssen an die Buchhaltungsstelle weitergeleitet werden, die wir für die Einfuhrbuchung verwenden.
Zusätzliche Dokumente, die für die Zollabfertigung benötigt werden:
- Packliste
- Konnossement oder Frachtbrief
- andere Dokumente wie die CE-Bescheinigung usw.
Einnahme- und Ausgabenbuch
Die Waren, die wir aus China einführen, müssen in das Einnahmen- und Ausgabenbuch eingetragen werden. Die Kosten für die Buchführung hängen von der Anzahl der Dokumente ab, die Preise beginnen jedoch bei 100 PLN netto.
MwSt.-Aufzeichnungen
Importeure sind außerdem verpflichtet, ein Mehrwertsteuerregister zu führen. Dabei handelt es sich um Aufzeichnungen über Käufe und Verkäufe auf der Grundlage von Mehrwertsteuerrechnungen, die als eine Art Register der wirtschaftlichen Vorgänge dienen. Diese Aufzeichnungen sind für eine korrekte Buchführung gegenüber den Steuerbehörden erforderlich.
Einreichung von JPK VAT
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Abrechnung von Einfuhren aus China ist die Einreichung eines JPK-Mehrwertsteuerdokuments. Die Unternehmen sind verpflichtet, das Dokument bis zum 25. eines jeden Monats elektronisch an das Finanzamt zu senden. Auch diese Angelegenheit wird von der von uns gewählten Buchhaltungsfirma erledigt.
Zusammenfassung
Als Importeure sind wir verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß abzurechnen, damit sie legal vermarktet werden können. Das Wichtigste sind die Abfertigungspapiere, d. h. das Einheitspapier, in dem die Zölle berücksichtigt werden. Ein solches Dokument wird zusammen mit einer Handelsrechnung an einen Buchhalter übergeben, der sich um den Rest kümmert. Unserer Meinung nach ist es besser, die Buchhaltung an eine externe Buchhaltungsfirma auszulagern. Wie wir bereits erwähnt haben, beginnen die Preise bei etwa 100 netto, und das kann uns eine Menge Zeit sparen, die wir anderen Dingen widmen können.