Jede Ware aus China muss die Zollabfertigung durchlaufen, bevor sie in Ihr Lager kommt. In der Praxis sieht das so aus: Die Zollagentur erstellt die Zollanmeldung und berechnet Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Sie bezahlen die Abgaben, und das Zollamt gibt die Ware nach Prüfung der Anmeldung frei – ab diesem Moment dürfen Sie sie verkaufen oder im Unternehmen verwenden. Mit vollständigen Dokumenten dauert die Zollabfertigung von Waren aus China in der Regel 1–2 Tage und läuft elektronisch ab, Sie müssen also nicht zum Zollamt fahren.
Wenn Sie mit dem Import aus China beginnen möchten oder regelmäßig Waren aus China nach Polen einführen, zeigt Ihnen dieser Ratgeber den gesamten Ablauf Schritt für Schritt. Wir erklären, welche Dokumente Sie für den Import aus China brauchen und wer dafür verantwortlich ist. Außerdem beschreiben wir, wie sich die Abfertigung bei Bahntransport, Seefracht und Luftfracht unterscheidet und was zu tun ist, wenn das Zollamt eine Sendung für eine Kontrolle auswählt. Rechtsstand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze:
- Jede Ware von außerhalb der EU muss verzollt werden, auch Muster und Pakete. Pakete an Verbraucher werden vereinfacht abgefertigt.
- Die Abfertigung über die von uns empfohlene Zollagentur kostet als Richtwert ca. 300 PLN brutto, bei einer Abfertigung nach Art. 33a des polnischen Umsatzsteuergesetzes (Einfuhrumsatzsteuer über die Steuererklärung statt Zahlung beim Zoll) ca. 370 PLN brutto (Stand: Oktober 2026, verbindlich ist das Angebot). Bei vielen Positionen auf der Packliste wird die Abfertigung teurer.
- Für die Abfertigung brauchen Sie eine EORI-Nummer, eine Vollmacht für die Zollagentur, die Handelsrechnung mit polnischer Übersetzung und die Packliste. Die Frachtrechnungen und die Erklärung zur vorübergehenden Verwahrung (DS) fügen wir hinzu.
- Wenn Sie mit uns verzollen, übermittelt die Agentur die Zollanmeldung erst, nachdem die Abgaben bezahlt sind.
- Der Zoll hängt vom Warencode ab, die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Warenwert, vom Zoll und von den Transportkosten berechnet.
- Aktive VAT-Zahler, die die Voraussetzungen von Art. 33a erfüllen, rechnen die Einfuhrumsatzsteuer in der Steuererklärung ab und zahlen sie nicht bei der Abfertigung.
- Die meisten Probleme verursachen widersprüchliche Dokumente und ein falsch gewählter Warencode, nicht das Zollamt selbst.
Was ist die Zollabfertigung bei der Einfuhr?
Die Zollabfertigung bei der Einfuhr ist das Verfahren, mit dem Waren von außerhalb der Europäischen Union in der EU in den freien Verkehr überlassen werden. Die Pflicht gilt für jeden Import aus Drittländern – für Container ebenso wie für Warenmuster oder Kuriersendungen. Der Importeur (oder sein Vertreter) gibt eine Zollanmeldung mit Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Wert und Ursprungsland ab. In der Branche wird sie umgangssprachlich noch oft SAD genannt, nach dem Einheitspapier (Single Administrative Document). In der Anmeldung werden die Zoll- und Steuerabgaben berechnet (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, gegebenenfalls Verbrauchsteuer), und das Zollamt prüft sie. Sind die Abgaben bezahlt oder durch eine Sicherheit gedeckt, gibt es die Ware frei.
In Polen ist für die Abfertigung die Nationale Steuerverwaltung zuständig (Krajowa Administracja Skarbowa, KAS). Rechtsgrundlage ist der Zollkodex der Union (Verordnung 952/2013), die Regeln sind also in der ganzen EU gleich. Die Einfuhranmeldung geht über PUESC, die elektronische Plattform der polnischen Zoll- und Steuerverwaltung, an das polnische Einfuhrsystem AIS/IMPORT PLUS. Deshalb müssen Sie nicht persönlich beim Zollamt erscheinen – alles läuft elektronisch.
Waren aus China haben den Status von Nicht-Unionswaren, bis sie abgefertigt sind. Nach der Ankunft und der Gestellung beim Zoll kommen sie in die vorübergehende Verwahrung, also unter zollamtliche Überwachung: im Hafen, am Terminal oder in einem Verwahrungslager. Nach Art. 149 des Zollkodex der Union müssen sie innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren übergeführt oder wieder ausgeführt werden – doch jeder Tag am Terminal kostet Geld, deshalb sollten Sie nicht abwarten.
Zollabfertigung von Waren aus China Schritt für Schritt
- Prüfen Sie vor der Bestellung den Warencode und die Anforderungen. Der Zollsatz für Waren aus China hängt von der Zolltarifnummer (KN/TARIC) ab. Der Code zeigt einen Teil der Anforderungen, aber nicht alle – nach der CE-Konformitätserklärung etwa fragt die Agentur beim konkreten Produkt (Schritt 6). Klären Sie das am besten schon vor der Bestellung mit dem Lieferanten.
- Beantragen Sie die EORI-Nummer, bevor Sie die Ware bestellen. Das ist eine kostenlose Kennnummer Ihres Unternehmens in den Zollsystemen der EU. Ohne sie können Sie keine Ware zur Abfertigung anmelden.
- Vereinbaren Sie mit dem Lieferanten die Lieferbedingungen (Incoterms). Sie legen fest, wer den Transport in die EU bezahlt und wer die Verzollung übernimmt. Wenn Sie gerade erst mit dem Import aus China beginnen, kaufen Sie am besten zu EXW oder FOB ein. Vor dem Versand können Sie außerdem eine Inspektion in der Fabrik beauftragen – so prüfen Sie die Qualität der Ware und erkennen Abweichungen von der Bestellung, bevor die Ware in den Container kommt.
- Unterschreiben Sie eine Vollmacht für die Zollagentur. Ohne sie darf die Agentur Ihre Ware nicht anmelden. Meist übernimmt die Abfertigung die Agentur, die wir empfehlen – wir helfen Ihnen, die Vollmacht vorzubereiten und dort einzureichen. Sie können die Ware auch über eine Agentur verzollen, mit der Sie bereits arbeiten und bei der Ihre Vollmacht vorliegt, oder eine neue Agentur Ihrer Wahl bevollmächtigen.
- Übermitteln Sie die Dokumente. Von Ihrem Lieferanten in China brauchen Sie die Handelsrechnung (Commercial Invoice) und die Packliste (Packing List) mit Gewicht, Anzahl der Kartons und Volumen in CBM. Die Rechnung lassen Sie ins Polnische übersetzen. Die Dokumente müssen zueinander passen: Menge, Gewicht, Beschreibung und Spezifikation der Ware, Wert. Sie senden die Unterlagen an uns, und wir ergänzen die Frachtrechnungen und die Erklärung zur vorübergehenden Verwahrung (DS) – die Bestätigung, dass die Ware unter zollamtlicher Überwachung wartet. Ohne diese Erklärung beginnt die Agentur nicht mit der Abfertigung. Die vollständigen Unterlagen geben wir an die Zollagentur weiter.
- Die Agentur prüft die Dokumente, bereitet die Anmeldung vor und berechnet die Abgaben. Die Agentur weiß, wonach das Zollamt bei einer bestimmten Ware fragen kann. Fehlt zum Beispiel ein CE-Zertifikat oder eine Konformitätserklärung, fordert sie das Dokument noch vor der Anmeldung an – dann melden wir uns bei Ihnen, damit Sie es nachreichen. Auf Grundlage der vollständigen Unterlagen erstellt die Agentur einen Entwurf der Zollanmeldung (SAD-Entwurf). Bevor sie ihn an das Zollamt sendet, schickt sie uns den Betrag für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, und wir leiten ihn an Sie weiter. Bei einer Abfertigung nach Art. 33a zahlen Sie nur den Zoll.
- Bezahlen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die Überweisungsbestätigung senden Sie an uns, wir leiten sie an die Agentur weiter. Erst dann übermittelt die Agentur die Anmeldung an das Zollamt.
- Das Zollamt führt die Abfertigung durch. Hat das Zollamt keine Beanstandungen, gibt es die Ware frei, und wir organisieren die Zustellung an Ihre Adresse. Das Zollamt kann die Ware aber auch für eine Kontrolle auswählen oder zusätzliche Dokumente anfordern, etwa eine Konformitätserklärung oder ein CE-Zertifikat. Eine Kontrolle verlängert die Abfertigung und kann zusätzliche Kosten für Sie bedeuten – wir beschreiben sie weiter unten im Abschnitt zur Zollkontrolle.
- Beleg für die Buchhaltung. Nach der Abfertigung erhalten Sie das Zolldokument. Auf dieser Grundlage verbuchen Sie den Import und ziehen die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ab.
Welche Dokumente braucht man für die Zollabfertigung von Waren aus China?

Die Grundausstattung an Dokumenten ist bei jedem Import aus China gleich. Weitere Unterlagen hängen von der Art der Ware ab – für manche Warengruppen sind Zertifikate, Prüfberichte oder Genehmigungen nötig. Vollständige Unterlagen sind der einfachste Weg zu einer schnellen Abfertigung.
Dokument | Wer erstellt es | Wofür es dient |
|---|---|---|
EORI-Nummer | Importeur (Antrag über PUESC) | identifiziert den Importeur in der Zollanmeldung |
Handelsrechnung (Commercial Invoice) | Lieferant in China | Warenwert, Beschreibung, Incoterms, Währung |
Packliste (Packing List) | Lieferant in China | Anzahl der Kartons, Netto- und Bruttogewicht, Volumen (CBM) |
Übersetzung der Rechnung | Importeur | Rechnung auf Polnisch für die Zollagentur |
Transportdokument | Frachtführer oder Spediteur | Konnossement B/L (See), Frachtbrief CIM/SMGS (Bahn), AWB (Luft) |
Frachtrechnung | Spediteur (wir fügen sie Ihren Unterlagen bei) | Frachtkosten für den Zollwert und die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer |
Erklärung zur vorübergehenden Verwahrung (DS) | Verwahrungslager – sendet sie an uns, wir an die Agentur | bestätigt, dass die Ware unter zollamtlicher Überwachung wartet |
Vollmacht für die Zollagentur | Importeur | direkte oder indirekte Vertretung |
Konformitätsnachweise | Lieferant oder Hersteller | CE-Konformitätserklärung, Sicherheitsdatenblatt (SDS), Zertifikate |
Genehmigungen und Bescheinigungen | Importeur oder Hersteller | z. B. Hygienekontrolle bei Lebensmitteln und Materialien mit Lebensmittelkontakt |
Worauf Sie bei den Dokumenten achten sollten:
- Die Warenbeschreibung muss der Wirklichkeit und den Vorschriften entsprechen und angeben, was die Ware ist und woraus sie besteht, z. B. „LED-Deckenleuchte, Aluminium, 230 V“. Ein bloßer Handelsname oder ein allgemeines Wort wie „parts“ reicht nicht.
- Der Wert auf der Rechnung muss dem entsprechen, was Sie dem Lieferanten tatsächlich zahlen. Bei einer zu niedrigen Rechnung riskieren Sie, dass die Ware angehalten wird und Abgaben mit Zinsen nachgefordert werden.
- Lieferanten aus China stellen Rechnung und Packliste in der Regel auf Englisch aus. Zusammen mit diesen Dokumenten senden Sie uns die polnische Übersetzung der Rechnung.
- Ein Muster der Packliste mit Ausfüllanleitung finden Sie in unserer kostenlosen Vorlage Packliste. Mehr zum B/L lesen Sie im Ratgeber zum Seekonnossement.
Wie Sie die EORI-Nummer erhalten, beschreiben wir Schritt für Schritt im Ratgeber So beantragen Sie eine EORI-Nummer. Denken Sie auch an die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR): Für ein Verbraucherprodukt, das in der EU verkauft wird, muss es einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU geben.
Wer führt die Zollabfertigung durch – Importeur, Zollagentur oder Spediteur?
Sie können die Abfertigung selbst durchführen, wenn Sie bei PUESC registriert sind und die Regeln der Tarifierung kennen. In der Praxis arbeiten die meisten Unternehmen mit einer Zollagentur – eine erfahrene Agentur wählt den richtigen Warencode und erkennt Lücken in den Unterlagen, bevor das Zollamt sie findet. Die Agentur handelt auf Grundlage Ihrer Vollmacht, in einer von zwei Formen:
- direkte Vertretung – die Agentur handelt in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung, Zollschuldner sind Sie;
- indirekte Vertretung – die Agentur handelt im eigenen Namen, aber für Ihre Rechnung, und haftet gemeinsam mit Ihnen für die Zollschuld.
Die Unterschiede und die Wahl der passenden Form beschreiben wir im Ratgeber zur direkten und indirekten Vollmacht.
Der Spediteur organisiert den Transport und koordiniert in der Regel die Verzollung. Zollagenturen arbeiten unterschiedlich schnell, und davon hängt auch ab, wie schnell die Ware weiterfahren kann. Deshalb empfehlen wir die Agentur, mit der wir ständig zusammenarbeiten – Sie können die Ware aber auch über Ihre eigene Agentur verzollen (siehe Schritt 4). Nach der Abfertigung organisieren wir die Zustellung an Ihre Adresse. Wie Sie eine Zollagentur beurteilen, lesen Sie im Ratgeber Worauf es bei der Wahl einer Zollagentur ankommt.
Achtung bei DDP. Verkauft der Lieferant zu DDP, organisiert er oder sein Partner die Verzollung. Tritt in der Zollanmeldung ein anderes Unternehmen als Importeur auf, erhalten Sie unter Umständen kein Dokument, mit dem Sie die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können. Mehr dazu in der Antwort auf die Frage, was mit Ware von Alibaba ohne Zollabfertigung zu tun ist, und im Ratgeber zur Klausel DDP.
Wie lange dauert die Zollabfertigung von Waren aus China?
Mit vollständigen und stimmigen Dokumenten dauert die Zollabfertigung in der Regel 1–2 Arbeitstage ab Ankunft der Ware. Die Anmeldung selbst ist im System dann meist in etwa einer Stunde erstellt – länger, wenn Dokumente korrigiert werden müssen. Die Abfertigung und damit die Wartezeit auf Ihre Ware aus China verlängert sich, wenn:
- ein Dokument fehlt oder die Angaben auf Rechnung, Packliste und Transportdokument nicht übereinstimmen;
- Zoll und Einfuhrumsatzsteuer noch nicht bezahlt sind;
- das Zollamt die Anmeldung für eine Kontrolle (der Dokumente oder der Ware) auswählt oder zusätzliche Dokumente anfordert;
- die Ware eine Hygiene-, Veterinär- oder Pflanzengesundheitskontrolle braucht;
- der Warencode Fragen aufwirft oder ein Antidumpingzoll gilt und die Herstellerunterlagen unvollständig sind;
- vor Feiertagen und nach dem chinesischen Neujahr mehr Container als sonst an den Terminals ankommen.
Jeder Tag Verzögerung kann Lagergeld am Terminal und Standgeld für den Container bedeuten. Wie diese Gebühren berechnet werden, erklären wir im Ratgeber zu den Lagerkosten.
Zollabfertigung bei Bahntransport, Seefracht und Luftfracht
Die Regeln der Abfertigung sind gleich, doch je nach Transportart unterscheiden sich der Ort, an dem die Ware aus China in die EU gelangt, und der Ort, an dem die Abfertigung meist abgeschlossen wird.
Bahntransport | Seefracht | Luftfracht | |
|---|---|---|---|
Eintritt in die EU | Grenze zu Belarus, Małaszewicze | Entladehafen, z. B. Gdańsk, Gdynia, Hamburg | Flughafen, z. B. Warschau |
Wohin die Ware kommt | Vollcontainer (FCL) – Małaszewicze, Sammelgut (LCL) – Lager in Pruszków bei Warschau | Entladehafen | Flughafen |
Wie die Abfertigung abläuft | elektronisch über die Zollagentur – meist aus der Ferne; Sammelgut (LCL) – Abfertigung in Pruszków | elektronisch über die Zollagentur | elektronisch über die Zollagentur |
Mehr |
Die Transportart beeinflusst auch, welcher Teil der Fracht in den Zollwert eingeht. Beim Bahntransport zählt die Beförderung bis zur EU-Grenze, bei der Seefracht bis zum Entladehafen und bei der Luftfracht nur ein Teil der Frachtkosten. Eine ausführliche Beispielrechnung zeigen wir im Ratgeber Zoll aus China.
Arten der Zollabfertigung beim Import aus China
Standardabfertigung (Überlassung zum freien Verkehr)
Die häufigste Variante. Bei der Abfertigung zahlen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und ziehen die Steuer anschließend in Ihrer Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer ab, wenn Sie aktiver VAT-Zahler sind.
Abfertigung nach Art. 33a – Einfuhrumsatzsteuer in der Steuererklärung
Das ist ein besonderes Verfahren nach Art. 33a des polnischen Umsatzsteuergesetzes: Bei der Abfertigung zahlen Sie nur den Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer rechnen Sie in der Steuererklärung ab (Sie weisen sie aus und ziehen sie gleichzeitig wieder ab). So binden Sie keine Liquidität. Nötig sind unter anderem Bescheinigungen oder eine Erklärung, dass keine Rückstände bei den Steuern und bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt ZUS bestehen. Die Anmeldung gibt ein Vertreter (die Zollagentur) ab, es sei denn, das Unternehmen hat den AEO-Status oder eine entsprechende Bewilligung. Details beschreiben wir im Ratgeber zur Abfertigung nach Art. 33a.
Versandverfahren T1 – Abfertigung im Landesinneren oder in einem anderen EU-Staat
Das Versandverfahren erlaubt es, Nicht-Unionsware unter zollamtlicher Überwachung von der Grenze zu einer Zollstelle im Inneren der EU zu befördern, ohne an der Grenze Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Dafür ist eine Sicherheit (Bürgschaft) für die Abgaben nötig. So liefern wir Ware an Kunden in Tschechien und Rumänien: Die Ware kommt in ein Konsolidierungslager in Polen, dort erstellen wir das Versanddokument T1, und in Tschechien bzw. Rumänien fertigen wir sie bei einer örtlichen Zollagentur ab.
Abfertigung in einem Hafen in einem anderen EU-Land
Ein Container aus China kann zum Beispiel in Hamburg oder Rotterdam abgefertigt werden. Der Zoll ist in der ganzen Union gleich, die Einfuhrumsatzsteuer wird dann aber nach den Vorschriften des Abfertigungslandes abgerechnet oder im Verfahren 42 – dort ist die Einfuhr von der Umsatzsteuer befreit, und in Polen rechnen Sie einen innergemeinschaftlichen Erwerb ab. Das erfordert zusätzliche Formalitäten. Wann sich diese Variante lohnt, beschreiben wir im Ratgeber zur Seefracht aus China nach Hamburg.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei der Abfertigung von Waren aus China
Die Abgaben zahlen Sie, bevor die Agentur die Anmeldung an das Zollamt sendet (bei Art. 33a nur den Zoll). Wie hoch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beim Import aus China ausfallen, hängt von drei Faktoren ab:
- Warencode. Er bestimmt den Zollsatz – für viele Waren aus China 0 bis 5 %, bei Bekleidung und einem Teil der Schuhe 12–17 %. Bei manchen Waren kommt ein Antidumpingzoll hinzu.
- Zollwert. Das ist der Warenpreis plus Transport und Versicherung bis zur EU-Grenze, umgerechnet zum Zollkurs des jeweiligen Monats.
- Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer. Das ist der Zollwert plus Zoll und Transport bis zum ersten Bestimmungsort in Polen. Der Steuersatz beträgt in der Regel 23 %.
China genießt in der EU keine Zollpräferenzen, ein Ursprungszeugnis senkt den Zoll also nicht. Zollsätze für gängige Waren, eine Beispielrechnung Schritt für Schritt und die Regeln zum Antidumpingzoll finden Sie im Ratgeber Zoll aus China im Jahr 2026. Den offiziellen Zollsatz prüfen Sie im polnischen Zolltarifrechner ISZTAR.
Zollkontrolle und Zollbeschau – was dann?

Das Zollamt wählt einen Teil der Anmeldungen anhand einer Risikoanalyse für eine Kontrolle aus. Die Kontrolle kann sich auf die Dokumente beschränken – dann reicht die Agentur Erläuterungen oder zusätzliche Dokumente nach, etwa eine Konformitätserklärung oder ein CE-Zertifikat. Es kann aber auch eine Zollbeschau sein, also eine physische Prüfung der Ware im Hafen, am Terminal oder im Verwahrungslager: Der Container wird geöffnet und die Ware manchmal teilweise entladen. Das Zollamt prüft, ob Art, Menge und Kennzeichnung der Ware mit der Anmeldung übereinstimmen.
Die Kosten der Kontrolle tragen Sie als Importeur. In der Regel setzen sie sich aus zwei Posten zusammen:
- das Verwahrungslager berechnet eine Gebühr für die Bereitstellung der Ware und die Anwesenheit eines eigenen Mitarbeiters bei der Kontrolle – als Richtwert ca. 300 PLN (Stand: Oktober 2026, es gilt die Preisliste des Lagers);
- das Zollamt kann eine eigene Gebühr für die Kontrolle erheben. Ihre Höhe hängt von Dauer und Ergebnis der Kontrolle ab; ergibt die Kontrolle keine Unregelmäßigkeiten, ist sie oft gering oder entfällt ganz.
Die Gesamtkosten einer Kontrolle lassen sich deshalb nicht im Voraus angeben. Wie lange das in der Praxis dauert, erklären wir in der Antwort auf die Frage, wie lange eine Zollbeschau in Polen dauern kann. Den Ablauf beschreiben wir im Ratgeber zur Zollbeschau eines Containers.
Eine Kontrolle kann jeden Import aus China treffen, auch bei Unternehmen, die seit Jahren importieren. Ausschließen lässt sie sich nicht, aber Sie können sich darauf vorbereiten:
- genaue Warenbeschreibung und Mengen, die mit der Packliste übereinstimmen;
- CE-Kennzeichnung und Anleitungen auf Polnisch, wo sie vorgeschrieben sind;
- Herstellerunterlagen bei Waren mit Antidumpingzoll;
- Konformitätserklärungen und Prüfberichte, die schon vor dem Versand bereitliegen, nicht erst nach Ankunft des Containers.
Bei Lebensmitteln und Artikeln mit Lebensmittelkontakt kommt eine Hygienekontrolle durch die polnische Sanitätsinspektion (Sanepid) hinzu – wir beschreiben sie im Ratgeber zur Hygienekontrolle bei der Zollabfertigung.
Wie läuft die Zollabfertigung von Paketen aus China ab?
Auch Sendungen aus China müssen verzollt werden, meist übernimmt das aber der Kurierdienst oder der Postdienstleister für Sie.
- Einkäufe in Onlineshops (bis 150 Euro). Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein Zoll von 3 Euro pro Warenposition in der Sendung. Ihn zahlt der Anmelder, also der Verkäufer oder die Plattform, und die Kosten fließen meist in den Preis ein. Ist der Shop im IOSS registriert, erhebt er die Umsatzsteuer schon beim Kauf, und die Einfuhr selbst ist von der Umsatzsteuer befreit.
- Sendungen an Unternehmen, auch Muster. Das ist ein normaler Import: Zoll nach Warencode und Einfuhrumsatzsteuer. Der Kurier meldet die Sendung an und berechnet die Abgaben sowie seine eigene Gebühr.
- Größere Sendungen und Paletten. Hier lohnt sich der Transport mit Abfertigung über eine Zollagentur, weil sich Warencode und Kosten leichter kontrollieren lassen.
Wie Sie Waren per Kurier importieren und wann sich das lohnt, beschreiben wir im Ratgeber zum Import über einen Kurierdienst. Zu Mustern lesen Sie mehr im Ratgeber Muster aus China bestellen.
Was kostet die Zollabfertigung von Waren aus China?
Die Abfertigung über die von uns empfohlene Agentur kostet als Richtwert ca. 300 PLN brutto. Eine Abfertigung mit Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 33a kostet ca. 370 PLN brutto. Stehen auf der Packliste viele Positionen, also verschiedene Waren, wird die Abfertigung teurer, weil jede Position beschrieben und tarifiert werden muss. Die Preise entsprechen dem Stand von Oktober 2026 – verbindlich ist der Betrag im Angebot. Wenn Sie die Ware über Ihre eigene Agentur verzollen, gilt deren Preisliste.
Die Kosten der Zollabfertigung aus China bestehen aber nicht nur aus der Gebühr der Zollagentur. Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:
- Leistung der Zollagentur – Erstellung und Abgabe der Anmeldung; in unseren Angeboten ist die Abfertigung eine eigene Position neben der Fracht;
- Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuer – nach Warencode und Zollwert;
- Zusatzkosten, falls sie anfallen – Zollkontrolle (Kosten des Lagers und manchmal eine Gebühr des Zollamts), Lagergeld am Terminal, Hygienekontrolle.
Hinzu kommen weitere Kosten des Imports, etwa der Transport von China nach Polen und die Zustellung zu Ihrem Lager. Lassen Sie sich im Angebot am besten die Fracht sowie Abfertigung und Zustellung in Polen getrennt ausweisen. Dann ordnet die Agentur die Kosten dem Zollwert und der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer zu, und Sie können Zoll und Steuer für Ihre Ware im Voraus berechnen.
Die häufigsten Fehler bei der Zollabfertigung von Waren aus China
Es lohnt sich, die häufigsten Fehler zu kennen, denn sie können dazu führen, dass die Ware angehalten wird oder Zoll nachgezahlt werden muss. Die meisten lassen sich schon vor dem Versand erkennen:
- HS-Code ungeprüft vom Lieferanten übernommen. Chinesische Codes passen oft nicht zum EU-Zolltarif. Ein falscher Code birgt das Risiko einer Zollnachforderung mit Zinsen, sogar mehrere Jahre nach der Abfertigung.
- Zu niedriger Wert auf der Rechnung. Das Zollamt kann ihn beanstanden und die Ware bis zur Klärung anhalten.
- Widersprüchliche Dokumente. Ein anderes Gewicht auf der Packliste, eine andere Kartonanzahl auf dem Transportdokument – das ist der häufigste Grund für Rückfragen des Zollamts.
- Keine EORI-Nummer bei der Bestellung. Stellen Sie den Antrag erst, wenn die Ware unterwegs ist, kann der Container auf die Abfertigung warten, und die Lagergebühren steigen.
- Verspätete Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die Agentur übermittelt die Anmeldung erst nach Bestätigung der Zahlung, also bedeutet jeder Tag Verzögerung einen Tag mehr am Terminal.
- Fehlende Konformitätsnachweise. CE-Erklärung oder Prüfbericht sollten vor dem Versand vorliegen.
- Übersehener Antidumpingzoll. Prüfen Sie TARIC vor der Bestellung, nicht erst nach Ankunft der Ware.
- DDP ohne Prüfung, wer Importeur ist. Ohne Zolldokument auf Ihr Unternehmen können Sie die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
Häufige Fragen zur Zollabfertigung von Waren aus China
Braucht man für die Zollabfertigung eine Zollagentur?
Sie ist nicht vorgeschrieben – ein Unternehmen kann die Ware selbst anmelden. Die meisten Importeure arbeiten trotzdem mit einer Agentur, weil sie an die Zollsysteme angebunden ist und Erfahrung in der Tarifierung hat. Beim Transport mit uns übernimmt die Abfertigung die von uns empfohlene Agentur oder eine Agentur Ihrer Wahl. Bei der Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 33a gibt ein Vertreter die Anmeldung ab, es sei denn, das Unternehmen hat den AEO-Status oder eine entsprechende Bewilligung.
Muss ich persönlich beim Zollamt erscheinen?
Nein. Die Agentur übermittelt die Anmeldung elektronisch über PUESC, und die Dokumente senden Sie an uns – wir leiten sie an die Agentur weiter.
Muss ich für Waren aus China Einfuhrumsatzsteuer zahlen?
Ja. Einfuhrumsatzsteuer fällt auf jede Ware von außerhalb der EU an, unabhängig vom Wert. Aktive VAT-Zahler ziehen sie in der Steuererklärung als Vorsteuer ab, bei Art. 33a wird sie bei der Abfertigung gar nicht gezahlt.
Wie verbuche ich den Kauf von Waren aus China?
Um den Import aus China abzurechnen, buchen Sie die Rechnung des Lieferanten als Wareneinkauf und die Einfuhrumsatzsteuer auf Grundlage des Zolldokuments. Details im Ratgeber So verbuchen Sie Importe aus China.
Wer zahlt die Zollabfertigung – Absender oder Empfänger?
Das hängt von den Incoterms ab. Bei EXW, FOB und CIF bezahlt der Importeur, also der Empfänger in der EU, die Abfertigung und die Abgaben. Bei DDP übernimmt das der Verkäufer.
Wird jedes Paket aus China verzollt?
Ja, jede Ware von außerhalb der EU wird zur Abfertigung angemeldet. Bei kleinen Sendungen übernimmt das der Kurier, der Postdienstleister oder die Verkaufsplattform.
Was passiert, wenn die Ware nicht abgefertigt wird?
Ware in vorübergehender Verwahrung muss innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren übergeführt werden. Danach kann das Zollamt sie verkaufen, vernichten oder auf Kosten des Eigentümers einziehen. Schon vorher steigen Lagergeld und Standgeld für den Container.
Zollabfertigung im Angebot für Ihren Transport aus China
Die Zollabfertigung ist Teil jedes unserer Angebote für Transporte aus China. Wir organisieren den gesamten Transport von der Fabrik bis vor Ihre Tür. Wir koordinieren die Abfertigung bei der von uns empfohlenen Zollagentur oder bei Ihrer eigenen – beim Bahntransport meist aus der Ferne, Sammelgut wird in Pruszków bei Warschau abgefertigt. Wir helfen auch bei der Beantragung der EORI-Nummer und organisieren, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 33a.
Senden Sie uns die Details Ihrer Sendung: Ware, HS-Code vom Lieferanten, Incoterms, Abholort in China und Lieferadresse. Wir erstellen ein individuelles Angebot für Ihren Transport aus China mit getrennt ausgewiesenen Preisen für die Fracht sowie für Abfertigung und Zustellung in Polen.






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