FCA vs CIP – wer zahlt was?
FCA steht für Free Carrier („Frei Frachtführer“), CIP für Carriage and Insurance Paid To („Frachtfrei versichert“). Wir vergleichen, wer Transport, Zollabfertigung und Zoll bezahlt und wo die Gefahr auf den Käufer übergeht.
Die wichtigsten Unterschiede
Bei CIP übernimmt der Verkäufer zusätzlich: Hauptfracht und Versicherung. Bei FCA zahlt dafür der Käufer – mit Ausnahme der Versicherung, die bei FCA nicht verpflichtend ist. In beiden Klauseln geht die Gefahr an derselben Stelle auf den Käufer über: bei Übergabe an den Frachtführer im Versandland.
- Haupttransport (Fracht)
- FCAKäuferCIPVerkäufer
- Versicherung
- FCAKeine PflichtCIPVerkäufer
Vollständige Kostenverteilung
| Kostenposition | FCA | CIP |
|---|---|---|
| Ausfuhrabfertigung | Verkäufer | Verkäufer |
| Vorlauf zum Hafen oder Terminal | Verkäufer | Verkäufer |
| Verladung auf das Haupttransportmittel | Verkäufer | Verkäufer |
| Haupttransport (Fracht) | Käufer | Verkäufer |
| Versicherung | Keine Pflicht | Verkäufer |
| Entladung am Bestimmungsort | Käufer | Käufer |
| Einfuhrabfertigung | Käufer | Käufer |
| Zoll und Einfuhrumsatzsteuer | Käufer | Käufer |
| Gefahrübergang | Bei Übergabe an den Frachtführer des Käufers: im Werk des Verkäufers nach der Verladung, an einem anderen Ort (z. B. am Terminal) dagegen, sobald die Ware auf dem Transportmittel des Verkäufers zur Entladung bereitsteht. | Bei Übergabe an den ersten Frachtführer – obwohl der Verkäufer Transport und Versicherung bezahlt. |
| Transportart | Alle Transportarten (See, Schiene, Luft, Straße) | Alle Transportarten (See, Schiene, Luft, Straße) |
Hinweise
- FCA – Vorlauf und Verladung hängen vom Lieferort ab. Ist das Werk des Verkäufers der Lieferort, verlädt der Verkäufer die Ware auf das Transportmittel des Käufers, und der Vorlauf zum Hafen oder Terminal liegt bereits beim Käufer. Ist es ein anderer Ort (z. B. ein Terminal), bringt der Verkäufer die Ware auf seinem eigenen Transportmittel dorthin, und die Entladung von diesem Transportmittel ist Sache des Käufers.
- Entladung am Bestimmungsort: Sind die Entladekosten im Beförderungsvertrag enthalten, den der Verkäufer geschlossen hat, trägt sie der Verkäufer und darf sie dem Käufer nicht nachträglich in Rechnung stellen.
- Versicherung: Eine Pflicht dazu hat nur der Verkäufer bei CIF (mindestens Institute Cargo Clauses (C), 110 % des Warenwerts) und bei CIP (Institute Cargo Clauses (A), 110 % des Warenwerts). Bei den übrigen Klauseln muss niemand die Ware versichern – nach dem Gefahrübergang trägt den Schaden aber der Käufer.
Worauf Sie beim Import aus China achten sollten
FCA Free Carrier
FCA gibt es in zwei Varianten. Ist die Fabrik der Lieferort, verlädt der Lieferant die Ware auf das Transportmittel, das Sie schicken. Ist es ein Terminal oder das Lager des Spediteurs, bringt der Lieferant die Ware nur dorthin – die Entladung liegt dann bereits bei Ihnen. Tragen Sie den genauen Ort in den Vertrag ein, z. B. „FCA Ningbo, Lager des Spediteurs“, nicht nur „FCA Ningbo“.
Mehr zu FCA →CIP Carriage and Insurance Paid To
In den Incoterms 2020 ist die Versicherung bei CIP umfassender als bei CIF: Institute Cargo Clauses (A), also Deckung gegen alle Gefahren, und 110 % des Warenwerts. Die Gefahr geht trotzdem schon in China auf Sie über, bei der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Die Police schützt Sie, abgeschlossen wird sie aber vom Lieferanten – fordern Sie vor dem Versand eine Kopie an.
Mehr zu CIP →Wann FCA, wann CIP?
- FCA – bei Containern und bei Bahnfracht aus China, wenn der Lieferant die Ausfuhrabfertigung übernehmen und die Ware zum Terminal (z. B. in Xi’an oder Chengdu) bringen soll, während Sie den Transport nach Polen organisieren.
- CIP – bei jeder Transportart, wenn der Lieferant den Transport und eine Versicherung mit weitem Deckungsumfang nach Institute Cargo Clauses (A) organisiert und Sie die Ware in Polen verzollen.
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Angebot anfordernFragen und Antworten
Was ist der Hauptunterschied zwischen FCA und CIP?
Bei CIP übernimmt der Verkäufer zusätzlich: Hauptfracht und Versicherung. Bei FCA zahlt dafür der Käufer – mit Ausnahme der Versicherung, die bei FCA nicht verpflichtend ist. In beiden Klauseln geht die Gefahr an derselben Stelle auf den Käufer über: bei Übergabe an den Frachtführer im Versandland.
Wo geht bei FCA die Gefahr auf den Käufer über?
Bei Übergabe an den Frachtführer des Käufers: im Werk des Verkäufers nach der Verladung, an einem anderen Ort (z. B. am Terminal) dagegen, sobald die Ware auf dem Transportmittel des Verkäufers zur Entladung bereitsteht.
Wo geht bei CIP die Gefahr auf den Käufer über?
Bei Übergabe an den ersten Frachtführer – obwohl der Verkäufer Transport und Versicherung bezahlt.
Lassen sich FCA und CIP für Bahnfracht aus China verwenden?
Ja. FCA und CIP lassen sich bei jeder Transportart verwenden: Seefracht (auch im Container), Bahnfracht, Luftfracht und Straßentransport.
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Incoterms® ist eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer (ICC). Diese Seite ist eine unabhängige, vereinfachte Zusammenfassung der Kostenverteilung und des Gefahrübergangs – sie steht in keiner Verbindung zur ICC und wurde nicht von ihr genehmigt. Verwenden Sie bei der Vertragsgestaltung den offiziellen Text der Incoterms® 2020 der ICC.